Einweisung C-Bogen für Anwender bzw. beauftragte Personen

Sehr geehrter Herr Ewen,

dürfen beauftragte Personen nach Medizinproduktegesetz Anwender (OP-Personal) am Gerät einweisen, wenn sie selbst auch ´nur´ eine Anwendereinweisung vom Hersteller erhalten haben oder benötigt man hier eine spezielle und möglicherweise ausführlichere Einweisung in einer kleineren Gruppe als beauftragte Person?
drdsom
Sehr geehrter Herr Sommerfeldt, Personen, die vom Hersteller eingewiesen worden sind, dürfen weitere Personen einweisen. Hierzu wird vom Hersteller ein Protokoll erstellt, bei der die eingewiesenen Personen mit Unterschrift gegenzeichnen. Wichtig: Personen die von eingewiesenen Personen in den Umgang mit dem Gerät eingewiesen wurden, dürfen keine weiteren Personen einweisen. Nur vom Hersteller eingewiesene Personen dürfen weitere Einweisungen vornehmen. Wenn keine vom Hersteller eingewiesenen Personen mehr vorhanden sind, ist die Einweisung vom Hersteller vorzunehmen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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