Erneute Ernennung der SSB?

Hallo,
wenn in der Organisationsstruktur eines Unternehmens eine neue Person die Funktion des Strahlenschutzverantwortlichen einnimmt, müssen dann alle bis dahin ernannten SSB durch den neuen SSV neu ernannt werden (Ausstellung neuer Ernennungsurkunden und Meldung an die ArbSch-Behörde)?
Mit freudlichen Grüßen,
Ronny Rhinow

ronny.r.rhinow
Sehr geehrter Herr Rhinow, wenn sich nur die Person ändert, die die Pflichten eines Strahlenschutzverantwortlichen im Sinne der §§ 13 Abs. 1 RöV oder 31 Abs. 1 StrlSchV wahrnimmt, ändert dies nichts an der Gültigkeit der Genehmigung oder der erfolgter Bestellungen von Strahlenschutzbeauftragten. D.h., der zuständigen Behörde ist in der Regel der Wechsel der Person mitzuteilen, die den Strahlenschutzverantwortlichen vertritt. Gegebenenfalls ist für diese Person auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Eine Neubestellung der Strahlenschutzbeauftragten oder eine entsprechende Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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