Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,
die Anwendung eines mobilen CT-Gerätes (Airo-CT) intraoperativ für die spinale Neurochirurgie ist ja noch relativ neu. Es handelt sich ja um einen begrenzten Anwendungsbereich , der sich aktuell auf die WS beschränkt, zukünftig aber durchaus auch auf z.B. Schädel/Hirn ausgedehnt werden könnte.
Es gibt meines Wissens nach keine spezielle Fachkunde für diesen Anwendungsbereich ( wie etwa für Röntgendiagnostik sonstiger verschiedener Anwendungsgebiete oder C-Bogen-Anwendungen ).
Welchen Umfang müßte Ihrer Meinung nach der Sachkundeerwerb umfassen- analog CT-Planung Strahlentherapie mit mindestens 200 Planungs-CT oder entsprechend RöV mindestens 1000 CT bei Mindestzeit jeweils 12 Monate ?Mit freundlichen Grüßen , Michael Krellmann
FK intraoperatives CT
Sehr geehrter Herr Krellmann, die notwendige Fachkunde im Strahlenschutz für Tätigkeiten von Ärzten bei CT-Untersuchungen richtet sich grundsätzlich nach Rö 5.1 der Tabelle 4.2.1 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in der aktuellen Fassung. Eine Vereinfachung des Fachkundeerwerbs im Sinne von Rö5.2 durch Verkürzung der Sachkundezeiten bzw. durch Einschränkung der Grundfachkunde kommt nach unserer Meinung nur dann in Frage, wenn ausschließlich eine CT des Schädels durchgeführt wird. Man muss aber dann davon ausgehen, dass die zuständige Behörde den Betrieb bzw. die Art der Untersuchungen entsprechend einschränken wird. Ob es in Zukunft einen weiteren besonderen Anwendungsbereich für die CT-Diagnostik geben wird, ist aus unserer Sicht sehr zweifelhaft, da schon die o.g. besondere CT-Fachkunde für den Schädel in den zuständigen Gremien sehr kontrovers diskutiert wurde. Zusammenfassend heißt das: Es muss die entsprechende Grundfachkunde vorliegen (mindestens Rö 3.1, Rö 3.2 und Rö 3.3) und dann muss die Fachkunde Rö 5.1 (CT) erworben werden (12 Monate und 1000 Untersuchungen sowie Besuch des Spezialkurses CT). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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