Fachkunde

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Reicht die Notfallfachkunde zum Stellen der Rechtfertigenden Indikation für Röntgenuntersuchungen aus?( Internisten ,Chirurgen im Nachtdienst)

Vielen Dank !


Richterantje
Sehr geehrte Frau Richter, die Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV wird für den medizinischen Bereich nach der ´Fachkunde-Richtlinie Medizin RöV´ (siehe Internet) erworben. In der genannten Richtlinie ist definiert, was in diesem Zusammenhang unter ´Notfalldiagnostik´ zu verstehen ist: einfache Röntgendiagnostik im Rahmen der Erstversorgung ohne CT, und das für Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett, Thorax und Abdomen. Ihre Frage kann also nicht einfach mit ´ja´ beantwortet werden. Vielmehr ist der Wortlaut in Ihrer Frage ´für Röntgenuntersuchungen´ im Sinne der o.g. Definition, was Notfalldiagnostik ist, zu ergänzen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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