Fachkunde Röntgen/Strahlenschutzkurse

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ein Arzt, ob EU Bürger oder ausserhalb EU stammend benötigt ja die entsprechende Fachkunde (nach RöV/ StrlSchV)
Ein MTRA aus Deutschland erwirbt diese ja im Rahmen ihrer Ausbildung in Deutschland.
Ein MTRA, aus einem anderen EU Land oder aus einem nicht EU Land - in unserem speziellen Fall Bossnien-, bebötigt dieser eine spezielle Fachkunde um in einer Röntgenabteilung eigenständig Dienst zu machen? Oder ist dies mit einer Äquivalenzbescheinugung ( anerkennung seiner Ausbildung für Deutschland), die er sowieso benötigt angedeckt.
Vielen Dank
Mif freundlichen Grüssen
wohlfahrt.andrea
Sehr geehrte Frau Dr. Wohlfahrt, die entsprechende Regelung findet sich in der Nr. 4.7 der Richtlinie ´Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin´´ (siehe Internet). Hier ist festgelegt, dass Personen, die außerhalb Deutschlands ausgebildet worden sind und die im Rahmen der RöV Aufgaben einer MTRA wahrnehmen wollen, nach § 2 Abs. 2 MTA-G die Gleichwertigkeit ihres Ausbildungsstandards mit der MTA-APrV nachweisen und die notwendigen Spezialkenntnisse und insbesondere das erforderliche Gesetzeswissen durch Teilnahme an einem Spezialkurs Röntgendiagnostik erwerben müssen. Die Fachkunde ist durch die zuständige Stelle (oft: Ärztekammern)zu bescheinigen. Vergleichbares gilt für die Nuklearmedizin und die Strahlentherapie (siehe Nr. 3.1.5 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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