Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Sie können mir mit Sicherheit bei folgender Frage helfen.
Der Posten eines Strahlenschutzbeauftragten ist neu zu vergeben.
Der dafür vorgesehene Arzt der Inneren Medizin verfügt über die Fachkunde im Strahlenschutz für den Bereich der Notfalldiagnostik (Extremitäten, Schädel, Wirbelsäule, Thorax und Abdomen).
Zu besetzen ist die Position des SSB für Geräte (Durchleuchtung/ERCP) der inneren Medizin.
Reicht seine bereits erworbene Fachkunde aus oder benötigt der Arzt weitere Fortbildungsmaßnahmen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Claudia Graf
Claudia Graf
Sehr geehrte Frau Graf, ob die Fachkunde „Notfalldiagnostik“ für eine Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten reicht, hängt nach unserer Meinung von den tatsächlich vorgesehenen Tätigkeiten ab. Sollten im Entscheidungsbereich des zukünftigen Strahlenschutzbeauftragten tatsächlich nur Röntgenuntersuchungen in der Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern (Röntgendiagnostik ohne CT im Rahmen der Erstversorgung) anfallen, dann könnte die Fachkunde ausreichen. Geplante Untersuchungen dürften allerdings im Rahmen des Entscheidungsbereiches dieses Strahlenschutzbeauftragten nicht erfolgen. Allein deshalb halten wir die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten allein mit der Notfallfachkunde schon für sehr theoretisch. Auch aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung (Durchleuchtungen/ERCP) ist dieses kaum vorstellbar, denn auch diese Untersuchungen dürften nur im Rahmen der tatsächlich notwendigen Erstversorgung erfolgen. Da die Entscheidung, ob eine vorhandene Fachkunde für eine Bestellung als Strahlenschutzbeauftragter mit einem festgelegten Entscheidungsbereich akzeptiert werden kann, nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde getroffen wird, empfehlen wir Ihnen, sich dort vor der hausinternen Ausführung der Bestellung noch einmal zu erkundigen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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