Fachkunde für Teleradiologie

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,

besteht bezüglich der Anforderungen für die Fachkunde im Strahlenschutz bei teleradiologischen Tätigkeiten eine strengere Regelung insofern, dass der Teleradiologe zwingend über die volle Fachkunde verfügen muss? Ist dadurch eine ensprechende Konstellation Assistenzarzt mit unvollständiger Fachkunde + Oberarzt mit voller Fachkunde, wie sie im normalen Dienst häufig praktiziert wird, ausgenommen?
Oder gibt es bezüglich der Fachkunde keine grundsätzlich differenten Anforderungen zwischen ´stationärer´ Radiologie und Teleradiologie?
Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus!
benjerry80
Sehr geehrter Herr Braun, nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 RöV muss der Teleradiologe über die „volle“ Fachkunde, also einschließlich CT, verfügen (Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 RöV). Er muss aber nicht Chefarzt sein, ein Oberarzt mit „voller“ Fachkunde kann natürlich auch die Funktion eines Teleradiologen übernehmen. Die hierarchische Stellung des betreffenden Arztes spielt hier keine Rolle. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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