Fachkunde im Strahlenschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

welche Fachkunde im Strahlenschutz muss ein Chirurg im OP zur Bedienung C-Bogen vorweisen?

Vielen Dank!
a.richter
Sehr geehrte Frau Anke S., die notwendige Fachkunde im Strahlenschutz richtet sich nach der vorgesehenen Anwendung. Das heißt, eine ´pauschale´ Fachkunde „C-Bogengeräte“ gibt es nicht. Die notwendige Fachkunde kann je nach vorgesehener Untersuchungsart variieren: Erforderlich sein können z.B. eine bestimmte organspezifische Fachkunde, die Fachkunde für Interventionen, die Fachkunde für intraoperative Röntgendiagnostik oder, wenn es sich um einen wirklichen Notfall handelt, auch die Notfallfachkunde. Ich empfehle Ihnen die Tabelle 4.2.1 in der ´Fachkunderichtlinie Medizin RöV´ (siehe Nr. 7 hier im Forum RöV, erreichbar über den Link: ´Richtlinien/Schreiben des BMU´, veröffentlicht am 04.07.2012) zu studieren und dann die oben beschriebene Zuordnung der radiologischen Tätigkeit des Chirurgen zu der entsprechend zutreffenden Fachkundegruppe vorzunehmen. Bei Unklarheiten könnte Sie auch die zuständige Stelle für die Erteilung der Fachkundebescheinigungen (das ist in der Regel die örtlich zuständige Ärztekammer) beraten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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