Fachkunde nach RöV für Medizin Physik Experte

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Ich habe einige Fragen an Sie;
Ich habe schon Fachkunde für Teletherapie und nuklearmedizin aber die Geschäftsführung möchte von mir Fachkunde nach RöV.
Braucht eine Röntgenabteilung unbedingt MPE nach RöV?
Kann eine MTRA / Arzt in der Röntgen alle Aufgaben übernehmen ?
Ich habe keine Sachkunde in der Röntgen.
Muss ich mind. 6 Monate in der Röntgen arbeiten und ein MPE, der Fachkunde nach RöV hat, soll das bescheinigen oder?
Und muss ich während der Sachkunde noch Grundkurs/Spezialkurs nach RöV machen ?
Wenn Sie mich kurzfristig informieren würden, würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Neumann
p-neumann70
Sehr geehrter Herr Neumann, eine Röntgenabteilung braucht einen MPE, wenn Röntgentherapie durchgeführt wird und die Bestrahlungsplanung individuell erfolgt (siehe auch Kap. 5.2 in der sog. Qualitätssicherungs-Richtlinie; im Internet auffindbar). In der Röntgendiagnostik ist aktuell ein MPE erforderlich, wenn die zuständige Behörde dies explizit fordert. Hier ist aber mit der Umsetzung der neuen EURATOM-Grundnormen-Richtlinie eine Änderung zu erwarten, die einen MPE bei Untersuchungsverfahren mit höheren Strahlenexpositionen (CT, Interventionen) erfordern wird. Ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz kann in der Röntgendiagnostik zurzeit die Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten wahrnehmen, eine MTRA kann dies auf keinen Fall ´vollumfänglich´, abgesehen von kleineren bzw. eingeschränkten Entscheidungsbereichen, die nicht die (medizinische) Anwendung am Menschen betreffen. Ein bereits in der Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin fachkundiger MPE (mit der notwendigen Fachkundebescheinigung) muss zusätzlich die für die Röntgendiagnostik erforderliche Sachkundezeit von 6 Monaten nachweisen. Üblicherweise muss das entsprechende Zeugnis von einem in diesem Bereich fachkundigen MPE unterzeichnet sein. Hier empfehlen wir Ihnen jedoch die Rücksprache mit der für Sie zuständigen Stelle, da es ggf. Abweichungen geben kann. Damit die Fachkunde im Strahlenschutz für die Röntgendiagnostik bescheinigt werden kann, müssen Sie noch eine Teilnahme an dem ´Spezialkurs im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik´ (Anlage 5 der Richtlinie Fachkunde nach RöV/Medizin; im Internet auch auffindbar) nachweisen. Den Grundkurs müssen Sie normalerweise nicht wiederholen, da Sie bereits über eine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz verfügen und hierfür die Teilnahme am Grundkurs ja erforderlich war. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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