Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
über welche Fachkunde muss ein Strahlenschutzbeauftragter eigentlich mindestens verfügen?

Mit freundlichen Grüßen

K. Rauber
klaus
Sehr geehrter Herr Rauber, einen Begriff wie z.B. „Mindestfachkunde“ gibt es im Strahlenschutzrecht (RöV, StrlSchV) nicht. Er wäre auch in sachlicher Hinsicht nicht brauchbar, denn es existieren für die vielen unterschiedlichen Anwendungen von ionisierender Strahlung, z.B. für die diversen Anwendungsgebiete in der Röntgendiagnostik oder in technischen Bereichen, klar definierte und ganz spezifische Vorschriften zum Erwerb und Umfang der Fachkunde im Strahlenschutz. Details dazu findet man in diesbezüglichen Richtlinien zur RöV und StrlSchV, so z.B. für die Röntgendiagnostik die Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder der Zahnmedizin“. Diese Richtlinien kann man beispielsweise im Internet aufsuchen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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