Sehr geehrter Herr Professor Ewen, in meiner vorangegangenen Mail habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Die Frage lautet natürlich: Wie kann die Kollegin die Fachkunde im Sinne der Strahlenschutz-Verordnung aktualisieren?
Mit freundlichen Grüßen K. Klatt
Fachkundeaktualisierung nach StrSchV
Sehr geehrte Frau Klatt, die Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz muss sowohl nach der Röntgenverordnung als auch nach der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Aktualisierung fünf Jahre nach der letzten Aktualisierung oder der Bescheinigung über den Erwerb der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz erfolgt sein muss. Eine Überschreitung dieser Frist bedeutet zwar nicht, dass die Fachkunde verloren ist, dies stellt aber auf jeden Fall einen nach RöV oder StrlSchV rechtlichen Mangel dar. Um diesen Mangel zu beheben, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Am leichtesten ist es, wenn ein Aktualisierungskurs einfach nur nachgeholt werden kann. Diese Möglichkeit ist sicherlich bei kurzzeitigen Terminüberschreitungen möglich. Bei längeren Zeiträumen (über ´längeren´ entscheidet die zuständige Behörde/Stelle) könnte es sein, dass ein gewöhnlicher Aktualisierungskurs nicht ausreichend ist und ggf. ein Spezialkurs (oder auch mehrere Spezialkurse, z.B. Teletherapie und NUK) besucht werden muss (müssen). Wenn (immer nach Einschätzung durch die Behörde) die Zeiträume noch ausgedehnter sind (ggf. wurde während dieser Zeitspanne radiologisch gar nicht praktisch gearbeitet), kann es erforderlich sein, auch die Sachkunde zu aktualisieren, z.B. durch eine Hospitation. All diese möglichen Verfahren sind vom Einzelfall abhängig und dieser Einzelfall kann nur von der zuständigen Behörde oder der zuständige Stelle, die für Fachkundefragen zuständige ist, betrachtet und entschieden werden. Daher rate ich Ihrer Kollegin, auf jeden Fall mit der entsprechend zuständigen Behörde/Stelle Kontakt aufzunehmen und dort zu klären, welche Maßnahme zur verspäteten Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in Betracht kommen könnte bzw. müsste. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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