Fail-Safe-Schaltung

Lieber Klaus,
ich habe noch eine schöne Frage an dich. Es geht um die „Fail-Safe-Schaltung“.
Es handelt sich um eine Röntgeneinrichtung eines namhaften Hersteller (Buckytisch mit Wandstativ). Zusätzlich werden noch ein Easylift (nur freie Einstellung) und ein Thoracomat (Belichtungsautomatik) verwendet. Bei Anwahl von Buckytisch oder Wandstativ arbeitet die Fail-Safe-Schaltung einwandfrei. Wenn nun jedoch der Strahler auf den Buckytisch gerichtet wird und am Schaltpult der Thoracomat angewählt wurde, geht die Anlage NICHT in Fail-Safe – es wird also Grenz-mAs geschossen. Dies habe ich mit MK2 bemängelt. Der Hersteller des Systems sagt nun, dass hier „wahrscheinlich“ keine Fail-Safe-Schaltung realisiert werden kann. Wie würdest Du den Fall behandeln?
Gottwals
Lieber Kai, rein formalrechtlich könnte die zuständige Genehmigungsbehörde die Inbetriebnahme einer solchen Röntgeneinrichtung sicherlich zulassen. Dies wäre über eine Genehmigung nach Paragraph 3 RöV oder durch Entscheidung der Behörde nach Paragraph 4 Abs. 2 Satz 3 RöV möglich. Allerdings setzt eine solche Entscheidung oder eine Genehmigung nach Meinung des Forumteams voraus, dass die Sicherheit und der Strahlenschutz auf andere Weise gewährleistet wird (im Sinne des Paragraphen 33 Abs. 6 RöV). Im vorliegenden Fall sehen wir jedoch auf Grundlage des von dir formulierten Anfragetextes keine Anhaltspunkte, dass diese Voraussetzung als erfüllt angesehen werden kann. Da die Fail–Safe–Schaltung bereits vor längerer Zeit aus Sicherheitsgründen eingeführt wurde, sollte sie auch konsequent für alle Betriebsarten Anwendung finden. Unseres Erachtens ist hier eine technische Maßnahme des Herstellers erforderlich und nicht, wie auch immer formuliert, ein „administratives Hinbiegen“ durch die Genehmigungsbehörde. Deine Mangelfeststellung ist also nach unserer Auffassung durchaus berechtigt. Mit freundlichem Gruß Klaus (Ewen)
Klaus Ewen

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