Frage 2610

Danke für Ihr Schreiben, aber Sie sind auf meine Fragen explizit nicht eingegangen. Den großen 120 Std. Strahlenschutzkurs hatte ich erwähnt, wurde auch gemacht. Unsere Privatschule hatte ihre eigenen Gesetze und wir waren der letzte Kurs der zweijährigen Ausbildung und hatten das Fach Röntgen und Strahlenschutz, sowie eine gründliche Physikausbildung noch in unserem Stundenplan und hatten auch Rö.-Geräte zur Verfügung, Praktikas im Röntgen mussten mehrere nachgewiesen werden.Also hatten wir doch eine andere Ausbildung als nur Labor-MTA´s und können doch nicht einfachen Arzthelferinnen gleichgestellt werden. Wie sieht denn das mit normalem Röntgen aus - dürfte ich das wenigstens ohne Anwesenheit eines Arztes oder ebenso wie die MFA nicht mehr? Das ist doch einfach ungerecht! Es gibt ja nicht einmal die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation um die MTRA-Anerkennung nachzuholen. Das ist doch eine Bestrafung der älteren Arbeitnehme > 50 die eh schon schlecht Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.....Warum schaft man nicht diese Möglichkeit einer Nachqualifikation?
Mein Zeugnis habe ich ihnen bei der letzten Frage ja beigelegt und Sie sehen eindeutig den Nachweis: Röntgen und Strahlenschutz (zusätzlich zu dem 120 Std.-Kurs den ich seperat auch noch gemacht habe....)
evelyn-dennis-schoenrock
Sehr geehrte Frau Botta-Schönrock, sehr wohl sind wir auf Ihre Fragen eingegangen. Wir haben in unserer nicht-offiziellen Stellungnahme (mehr als diese können wir im Forum RöV nicht abgeben, denn wir sind keine Behörde und auch kein Sprachrohr einer Behörde) deutlich darauf hingewiesen, dass bereits seit 1988 nur noch Personen, die die Berufsbezeichnung MTRA oder MTA führen dürfen, über Fachkunde im Strahlenschutz zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen verfügen. Diese Regelung enthielt der damalige § 23 Abs. 2 der RöV vom 7.1.1987. Fortgeschrieben wurde diese Regel in § 24 Abs. 2 der Novelle der Röntgenverordnung von 2002. Sie haben Ihre Ausbildung als MTLA nach Ihren Zeugnisunterlagen im Jahr 1994 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch nach der RöV schon sechs Jahre lang eine klare Regelung, wer aus den Assistenzberufen über Fachkunde im Strahlenschutz verfügte. Aufgrund der vorbehaltenen Tätigkeiten nach dem MTA-Gesetz war es auch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, auf anderem Wege Fachkunde im Strahlenschutz zu erlangen. Auch heute ist es ein sehr kompliziertes Verfahren, wenn zusammen mit einer Berufsausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz erworben werden soll. Dies erfordert in der Regel staatlich abgestimmte und überprüfte Ausbildungspläne und eine ebenso überwachte Ausbildung. Ihre zweijährige Ausbildung an der MTA-Schule war sicherlich sehr umfassend und geht über die üblichen Strahlenschutzkurse hinaus. Allerdings nehmen wir an, dass sie nicht mit einer Fachkundebescheinigung abgeschlossen hat. Genaueres können Sie wirklich nur bei den zuständigen Behörden (für die damalige Ausbildung und für Ihre jetzige Tätigkeit) erfahren. Sicherlich hätte die MTA-Schule Ihnen zum Abschluss Ihrer Ausbildung mitteilen sollen, was Sie mit Ihrer Ausbildung im Bereich Röntgen bei der Berufsausübung machen dürfen und welche Schritte vorher erforderlich sind. Sie hätten nach den Regeln der RöV schon damals eine Bescheinigung über die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle (z.B. in NRW die Ärztekammer) beantragen müssen und mit dieser Bescheinigung dann auch die Grenzen der möglichen Tätigkeiten erkennen können. Wir verstehen, dass Sie die Regelungen nach jahrelanger Berufspraxis für ungerecht halten, müssen aber auch deutlich machen, dass es diese Regelungen damals schon gab. Darüber hinaus müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir im Forum RöV nur unsere persönliche Meinung abgeben sowie Ratschläge und Hinweise geben können. Veränderungen an bestehenden rechtlichen Situationen könnten aber - wenn überhaupt - nur im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden möglich sein. Ich denke, wir haben jetzt mit diesen beiden Anfragen und unseren Antworten dazu unsere Meinungen ausgetauscht. Mehr lässt sich jedoch auf dieser Ebene nicht erreichen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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