Frage 3092

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Kann man die Beschlüsse der Ärztlichen Stellen auch einsehen?
Aus Ihrer Antwort schliesse ich, das der Primus L bzw. DL ausschließlich für die Durchleuchtung benutzt werden darf und der Primus A ausschließlich für das Röntgen gemäß 6868-150 bzw. 6868-13, obwohl die Prüfkörper sich wohl nur durch das Yb Fenster unterscheiden?
MfG
A.Schwennicke

A.Schwennicke
Sehr geehrter Herr Schwennicke, es liegt nahe, diese von Ihnen gewünschten Informationen über Details, wie mögliche Einsicht in ZAES-Beschlüsse oder zur Klarstellung bezüglich der Nutzung von Prüfkörpern im Zusammenhang mit bestimmten QS-Normen, bei der für Sie örtlich zuständigen Ärztlichen Stelle zu hinterfragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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