Frage 3189

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Da liegt der Fehler bei der Zeitschrift Radiologie Technologie, denn im Artikel über das neue Strahlenschutzrecht schreibt der Autor:
´....da die manuelle Dokumentation auf Papier nicht mehr zulässig ist. Die Dosiswerte wie DFP, DLP, CTDI müssen digital, z.B. in einem RIS oder PACS, für eine Auswertung verfügbar sein...´
Sie haben uns sehr weitergeholfen, vielen Dank nochmals.
Mit freundlichen Grüßen, Heidi Bastobbi

Heidi.Bastobbi
… gern geschehen!
K. Ewen
Klaus Ewen

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