Frage zur Frage 2861
Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,aufgrund Ihrer Antwort zur Frage 2861 - beruflich strahlenexponierte Person an einem Vollschutzgerät bekam ich Zweifel an meiner bisherigen Annahme... ich dachte, ein Person gilt als beruflich strahlenexponierte Person, wenn eine effektive Dosis über 1mSv/a möglich ist.Diese wäre dann in Kat.B. Demnach würde eine an einem Vollschutzgerät tätige Person als strahlenexponierte Person gelten, weil theoretisch ja eine höhere Dosis als 1 mSv möglich ist. Gilt die theoretisch mögliche Dosis oder die tatsächlich erhaltende Dosis um eine Person als beruflich strahlenexponiert einzustufen? Mit freundlichen Grüßen Irene Vent
Sehr geehrte Frau Vent, unter Berücksichtigung der in der Forumanfrage 2861 formulierten Anmerkung „keine messbare Strahlung am Gehäuse“, zu der wir noch ergänzend unterstellen möchten „mit einem geeigneten Ortsdosis/leistungsmessgerät ermittelt“ kann man nach unserer Auffassung davon ausgehen, dass dort keine berufliche Strahlenexposition zu erwarten ist bzw. keine beruflich strahlenexponierten Personen, auch nicht nach Kategorie B, tätig sind. Würde man dagegen eine messbare Ortsdosis/leistung außerhalb des Gerätes registrieren, müsste im Einzelfall ermittelt werden („Einschaltzeit, Aufenthaltszeit“), ob Personen im Sinne des § 31 Nr. 2 RöV – zumindest theoretisch - einer beruflichen Strahlenexposition der Kategorie B ausgesetzt sein könnten. Damit beantwortet sich auch Ihre abschließende Frage. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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