Fragen zur Strahlenschutzbelehrung

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen in den Räumlichkeiten unseres Unternehmens demnächst eine Info-Veranstaltung zum Thema Röntgen anbieten, zu der auch eine Strahlenschutzbelehrung für Tierärzte und Tierärztliche Fachangestellte gehören soll.
Mein Frage an dieser Stelle ist, in welchen Abständen diese beiden Gruppen an einer solchen Belehrung teilnehmen müssen, und ob Tierärzte dafür auch ATF Punkte bekommen.
Gruß,
B. Student
b.student
Sehr geehrter Herr Student, Strahlenschutzunterweisungen (nicht: ´...belehrungen´!) müssen bei einer entsprechend beruflichen Tätigkeit von Personen (z.B. von Tierärzten, die röntgen)erstmalig durchgeführt werden und danach in jährlichen Abständen (§ 36 RöV). Grundsätzlich kann die sog. zuständige Behörde Ausnahmen oder Änderungen zulassen bzw. fordern (§ 33 Abs. 6 RöV). Ich kann mir nicht vorstellen, dass Tierärzte für die Teilnahme an einer Unterweisung nach § 36 RöV ATF-Punkte bekommen können. Zumindest habe ich davon noch nie etwas gehört. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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