Gibt es Sonderregelung für MFA ohne MTA Dienste zu machen

Guten Tag,
es tut mir leid das ich hier so rein platze aber ich benötige Ihre Hilfe.
Meine Lebensgefährtin ist MFA mit Röntgenschein und arbeitet seit 25 Jahren in einer Radiologischen Praxis im KKH.
Sie macht seit dieser Zeit 4 Nachtdienste alleine ohne eine MTA zusätzlich,nun nach Anschaffung eines neuen Gerätes darf Sie gem. RP keine Dienste mehr alleine machen.Gibt es Sonderregelungen dafür?
Markusesw
Sehr geehrter Herr Markus W., die RöV regelt, dass Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung (MFA) und Kenntnissen im Strahlenschutz („Röntgenschein“) unter der ständigen Aufsicht und Verantwortung eines „im Strahlenschutz fachkundigen Arztes“ Röntgenuntersuchungen technisch durchführen dürfen. Dies gilt unabhängig von Zeiten, also sowohl im Regelbetrieb als auch in den Diensten, und hat auch nichts mit dem Gerätetyp zu tun. Der fachkundige Arzt muss sich allerdings in der Nähe befinden, um seine Aufsicht wahrnehmen und bei Problemen jederzeit eingreifen zu können. Wenn sich in den Diensten ein fachkundiger Arzt in der radiologischen Praxis oder in der unmittelbaren Nähe im Krankenhaus befindet, dann dürfte unseres Erachtens die Ausübung der Tätigkeit durch eine MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz zulässig sein. Eine Beaufsichtigung der MFA durch eine MTRA ist in der RöV generell nicht vorgesehen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn sich kein fachkundiger Arzt in der Nähe befindet (z.B. bei einer genehmigten Teleradiologie oder bei ´nachts allein´). Dann darf nur eine/ein MTRA technisch durchführen, da dieser Personenkreis für diese Tätigkeit fachkundig ist und auch ohne ärztliche Aufsicht tätig werden darf. Unser Vorschlag ist, die aktuelle Situation noch einmal zu prüfen und - sofern ein im Strahlenschutz fachkundiger Arzt auch in den Diensten vor Ort ist - das Thema unter Hinweis auf § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV noch einmal mit der zuständigen Behörde zu besprechen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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