Handgehaltene Dentalgerät mit Tubus

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
vor Kurzem wurde ich von einem Medizintechniker einer Uniklinik auf die Möglichkeit angesprochen, handgehaltene Dentalaufnahmegerät mit intraoralem Bildempfänger (´Dentale Tubusgeräte´) für den ortsveränderlichen Betrieb einsetzen zu können. Meines Wissens ist der Betrieb nur auf einem Stativ mit Fernauslöser möglich, so dass ein Abstand von 1,5 m vorhanden ist (SV-RL, Prüfposition 05F12). Gibt es zu diesem Thema neue Beschlüsse, z. B. vom AK RöV?
Mit besten Grüßen, Sabine Peters
SP
Sehr geehrte Frau Peters, liebe Sabine, die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) ist ja immer noch in der Novellierungsphase. Es existieren verschiedene Fassungen der noch in Arbeit befindlichen Richtlinie, die in gewissen Zeitabschnitten zeigen, wie weit der Stand der Dinge ist. Die zu dieser Anfrage anzusprechende Prüfposition M05F12 im Berichtsmuster 2.2.5 („Dentalaufnahmegerät mit intraoralem Bildempfänger“) ist in den letzten Fassungen der Richtlinie nicht mehr in Frage gestellt und erst recht nicht geändert worden. Das kann man als (gutes) Zeichen deuten, dass die Forderung „Geeignetes Stativ, Fernauslöser ≥ 1,5 m Abstand vorhanden“ so in den endgültigen Richtlinientext übernommen werden wird. Mit freundlichen Grüßen Klaus Ewen
Klaus Ewen

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