Indikation zu Kontrollaufnahmen

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

im Rahmen des Zertfizierungsprozesses unseres Traumazentrums wurde gefordert, vor und nach Kniegelenks-TEP eine Ganzbeinaufnahme bei den Patienten durch zu führen. Präoperativ ist das natürlich eine Voraussetzung um eine Prothese planen und implantieren zu können. Die postoperativen Bilder haben wir bislang nicht als Ganzbeinaufnahmen angefertigt sondern ( lt. Studienlage auch völlig ausreichend ) als Kniegelenk in 2 Ebenen zur Dokumentation der korrekten Prothesenlage. Die Zertifizierung schreibt aber die Ganzbeinaufnahme auch postoperativ vor und die Nicht-Durchführung der Ganzbeinaufnahme gilt als ( die Re-Zertifizierung gefährdende ) Abweichung bzw. Mangel. Wie ist dieses Problem unter dem Gesichtspunkt Rechtfertigende Indikation und Vermeidung unnötiger Strahlenexposition der Patientne zu sehen?

Mit freundlichen Grüßen

K. Rauber
klaus.rauber
Sehr geehrter Herr Professor Rauber, die Ganzbeinstandaufnahme ermöglicht grundsätzlich die Beurteilung der Achsausrichtung der Prothese. Dies setzt jedoch voraus, dass der Patient in der postoperativen Situation eine Streckung des Kniegelenks, sowie mindestens eine Teilbelastung durchführen kann. Ist der Patient hierzu nicht in der Lage, ist die Anfertigung - und somit dir Forderung - einer Ganzbeinstandaufnahme zumindest zu diesem Zeitpunkt kontraindiziert. Dieses Problem wurde schon an mehrere Ärztliche Stellen herangetragen und bei deren gemeinsamen Treffen besprochen. Deshalb unsere Empfehlung: Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ärztliche Stelle. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen

Klaus Ewen

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