Jährliche Konstanzprüfung an Mammographieanlagen

Sehr geehrter Prof. K. Ewen,
Meine Frage bezieht sich auf die jährliche KP an Mammographieanlagen. Gibt es eine Vorschrift welche Kenntnisse man benötigt um diese Prüfung selbst durchzuführen? Schreibt die Ärztekammer in dieser Richtung möglicherweise etwas vor oder würde eine Einweisung oder eine Schulung reichen? Solch eine Einweisung/Schulung würde dann sicherlich vom Hersteller durchgeführt werden, oder?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die jährliche KP an Screening-Einrichtungen: Ist es dort überhaupt möglich selbst solch eine Prüfung durchzuführen oder dürfen diese tatsächlich nur von speziell-geschulten Fachkräften des Referenzzentrums für Mammographie-Screening durchgeführt werden?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Leon Haase.
leon.haase
Sehr geehrter Herr Haase, die Bedingung für die Durchführung von Konstanzprüfungen (seitens einer externen Firma) ist das Vorhandensein der Fachkunde im Strahlenschutz nach den FK-Gruppen R6.1 bzw. R6.2 (siehe Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung). Für Mitarbeiter/innen der Einrichtung, in der man die Prüfung durchführt (z.B. in der Röntgenabteilung eines Krankenhauses), ist diese Fachkunde nicht erforderlich. Natürlich muss man wissen, wie eine derartige Konstanzprüfung durchgeführt werden muss und entsprechende Erfahrung auf diesem Arbeitsgebiet haben, da gerade die Prüfungen an digitalen Mammographiegeräten recht anspruchsvoll sind. Im Screening wird die jährliche Konstanzprüfung einschließlich der dort ebenfalls jährlich durchzuführenden Prüfung des Kontrastauflösungsvermögens von den Mitarbeitern/innen der zuständigen Referenzzentren durchgeführt. Eine Vergabe an externe Firmen ist nach unserem Wissen nicht vorgesehen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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