Juristische Wertigkeit von Röntgenbefunden

Haben im Rechtsfall Röntgenbefunde, die von fachkundigen Weiterbildungsassistenten oder Fachärzten aus Fachgebieten, die nicht dem radiologischen Fachbereich angehören, die aber über eine entsprechende Teilfachkunde nach RöV verfügen, vor Gericht die gleiche Aussagekraft wie Befunde, die von Radiologiefachärzten erstellt worden sind?
u.968h
Sehr geehrter Herr Heinemann, der von mir bezüglich Ihrer Anfrage angesprochene Experte ist, wie ich auch, der Meinung, dass man mit ´ja´ antworten muss, wenn die in einem Rechtsfall involvierten Röntgenbefunde das Anwendungsgebiet des Arztes betreffen, in dem dieser seine Fachkunde im Strahlenschutz (´Teilfachkunde´) besitzt, so dass er eigenständig befunden und nach § 23 Abs. 1 RöV auch die rechtfertigende Indikation für die betreffenden Röntgenuntersuchungen stellen darf. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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