Kassettenprüfung RöV QS RL

Sehr geehrter Prof. Ewen, in unserem Hause wurde die Kassettenprüfung der Speicherfoliensysteme immer durch die Firma durchgeführt. Da es hier aber zunehmend Probleme mit dem Service gibt, kam der Gedanke auf, dass man die jährliche Kassettenprüfung doch in Eigenleistung durchführen könnte. Ist das korrekt? Im Endeffekt reinigt man doch nur die Kassetten, macht eine Probeaufnahme auf eine Leere Kassette und liest diese aus und kontrolliert auf Artefakte.Welche Voraussetzungen müsste der hausinterne Medizintechniker dann erfüllen?
Vielen Dank. mit freundlichen Grüßen K. Schmidt
A.B.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Schmidt, diese Frage kann in analoger Weise beantwortet werden wie Ihre Frage, die Sie im Forum unter Nummer 3048 gestellt hatten: 1) § 6 Abs. 1 Nr. 1 RöV („Geschäftsmäßigkeit“) trifft nicht zu, da der diese Konstanzprüfung (KP) durchführende Medizintechniker hausintern arbeitet. 2) § 30 RöV muss erfüllt sein: KP durch Person mit („irgendeiner“)Fachkunde im Strahlenschutz (z.B. Medizintechniker mit FK R6.1 bzw. R6.2, MTRA, Medizinphysik-Experte, fachkundiger Arzt) (§ 30 Nr. 1) oder durch Person mit Kenntnissen und unter Aufsicht/Verantwortung einer o.g. Person (§ 30 Nr. 2). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld