Konstanzprüfung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, für die Konstanzprüfungen von Röntgengeräten gibt es ausführliche DIN-Normen (6868-x). Aber welche Norm gilt für die Konstanzprüfung von C-Bögen und mobilen Röntgengeräten? Mit freundlichen Grüßen, Nils Wagner
kranz.martin
Sehr geehrter Herr Wagner, die KP von mobilen C-Bogengeräten und C-Bogengeräten an Deckenstativen geschieht nach DIN 6868-4 (´Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungenne zur Durchleuchtung´). Die KP an mobilen Röntgenaufnahmegeräten erfolgt nach DIN 6868-3 (´ ... Teil 3: Konstanzprüfung bei Direktradiographie´) für ´analog´und nach DIN 6868-13 (´... Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen´) für ´digital´. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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