Konstanzprüfungen an Röntgengeräten

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserem Haus existieren eine ganze Reihe von Röntgengeräten (C-Bogen, Mammografiegerät, CT, Durchleuchtung etc.) in verschiedenen Abteilungen. Derzeit werden die Konstanzprüfungen von einem MPE mit Fachkunde nach RöV durchgeführt. In Zukunft soll dies aber von einem Mitarbeiter der Medizintechnik erledigt werden, wobei der MPE weiterhin im Unternehmen beschäftigt wäre. Da dies natürlich auch die selbstständige Bedienung der Geräte erfordert daher meine Frage:
Werden Kenntnisse mit entsprechenden Kenntniskursen nach Fachkunde-Richtlinie Medizin benötigt, und ist dann ein Arbeiten nur unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes oder MPE möglich? Wie wäre in diesem Fall die Aufsicht bzw. ständige Aufsicht definiert? Oder benötigt der Medizintechniker eine Fachkunde R6.2 nach Fachkunde-Richtlinie Technik? Wo findet man die entsprechende Regelung? Mit freundlichen Grüßen, K. Müller
surf06
Sehr geehrte/r Frau/Herr Müller, ich kann aus dem Text nicht ganz genau erkennen, ob der MPE und dieser ´Mitarbeiter der Medizintechnik´ in Ihrem Haus beschäftigt sind oder einem externen ´Unternehmen´ angehören, das im Auftrag Ihres Hauses dort die Konstanzprüfung durchführt. Im ersteren Fall muss für den betreffenden Mitarbeiter keine explizite Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen. Entscheidend wäre nur, der Mitarbeiter ist so geschult, dass er in qualifizierter Weise die Konstanzprüfungen durchführen kann. Im letzteren Fall müsste dieses Unternehmen, das Konstanzprüfungen (KP) geschäftlich anbietet und abwickelt, diese Tätigkeit nach § 6 RöV bei der zuständigen Behörde anzeigen und für diejenige Person, welche dort die Leitung der gesamten Tätigkeiten innehat, die Fachkunde im Stahlenschutz nach FK-Gruppe 6.1 und für Personen, die zur Durchführung der KP ´vor Ort´ tätig sind, die Fachkunde nach FK-Gruppe 6.2 nachweisen. Kenntniskurse werden in diesem Zusammenhang nicht angeboten und sind auch nicht erforderlich. Bei der Durchführung der KP wird Röntgenstrahlung ja auf völlig andere Weise angewendet als in der Röntgendiagnostik, so dass der vor Ort fachkundige Arzt hier keine Aufsichtspflicht vornehmen muss und kann. Wo findet man entsprechende Regelungen? In entsprechenden Stellen der RöV und in der von Ihnen genannten FK-Richtlinie Medizin RöV. Daneben empfiehlt es sich grundsätzlich immer, bei Fragen Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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