Konstanzprüfung/monatlich oder 1/4 jährlich

Guten Tag Hr.Prof. Ewen
Kann ich die Konstanzprüfung selbstständig von monatlich 1/4 jährlich ändern?
Unsere Geräte sind immer in den eingestellten
Werten oder muss dies die Ärztekammer genehmigen?
Vielen
Ann Ra
anita.ragg
Guten Tag, Frau Ra, die Fristen für die Durchführung der Konstanzprüfung (´mindestens monatlich´) können in der Tat verlängert werden. Aber dazu ist eine Unbedenklichkeitserklärung der für Sie zuständigen ärztlichen Stelle erforderlich. Diese ist zwar nicht zuständige Behörde für derartige Festlegungen (siehe § 16 Abs. 3 letzter Satz RöV), aber man hat sich so geeinigt, dass die Behörden, ohne explizit auf Einzelfälle einzugehen, diesbezügliche Erklärungen der ärztlichen Stellen sozusagen pauschal akzeptieren. Also Vorschlag: Kontakt mit Ihrer ärztlichen Stelle aufnehmen. Aber vorher in die Beurteilungen mal hineinschauen, die Sie doch bestimmt schon mal von der ärztlichen Stelle erhalten haben, wenn Sie von dieser aufgefordert waren, gewisse Unterlagen einzuschicken. Vielleicht steht dort schon ein Satz, dass gegen eine Fristverlängerung bei der Konstanzprüfung keine Bedenken bestehen. Dann wäre der Fall für Sie ja erledigt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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