Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zunächst vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage zur DIN 6868-157.
Ich freue mich, wenn Sie mir zudem zwei Fragen zum Strahlenschutz bei C-Bögen beantworten können: 1. Wird der Kontrollbereich nur Aufgrund des Bildempfängerdurchmessers festgelegt oder spielt hierbei auch der Anwendungszweck (Streustrahlung bei unterschiedlich dicken Objekten) eine Rolle? 2. Ist bei Personen die sich im Rahmen einer kurzen Demonstration (Messung von Streustrahlung bei unterschiedlich dicken Objekten) im Kontrollbereich befinden eine Personendosismessung mit amtl. Dosimetern notwendig, oder genügen hier elektronische Dosimeter?. Nochmals vielen Dank für Ihre Antworten. Sören Ehlers
Kontrollbereich C-Bogen
Sehr geehrter Herr Ehlers, zu den beiden Fragen: 1) Sicherlich hat die Dicke des Objekts einen Einfluss auf die Streustrahlenintensität (´je dicker um so mehr´), aber bei der Messung der Streustrahlenumgebung bei Durchleuchtungsgeräten benutzt der Sachverständige in der Regel die Prüfkörper (Absorber, Phantome) nach DIN 6815 (Wasserphantom oder PMMA-Phantom). Damit erreicht man in etwa den Mittelwert aus den üblicherweise von den Patienten ´angebotenen´ Objektdicken. 2) Normalerweise benutzt man amtliche Dosimeter für die Personendosimetrie in Kontrollbereichen (§ 35 Abs. 4 RöV). Bei kleinen Dosiswerten (z.B. für die effektive Dosis nicht höher als 1 mSv/a) kann die zuständigen Behörde Ausnahmen zulassen (siehe § 35 Abs. 1 Satz 2 RöV). Also stellen Sie bitte Ihre Frage 2 an die für Sie zuständige atomrechtliche Behörde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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