Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
mich interessiert der Strahlenschutzbereich bei der Mammographie.
Nach DIN 6815 Tabelle gibt es für bestimmte Röntgengerätetypen definierte Kontrollbereich (Mindestabstände) im Radius um den Strahler/Patienten (z.B. C-Bogen=3-4m; dentales Tubusgerät=1,5m; usw.).
Für Mammographie-Röntgengeräte findet sich keine Angabe.
Wenn ich in die DIN 6812 Tabelle 8 schaue und diese mit den anderen Tabellen vergleiche, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass es eigentlich keinen Kontrollbereich sondern ´nur´ Überwachungsbereich gibt!? Schließlich ist die Betriebsbelastung in Tabelle 8 sehr sehr konservativ ausgelegt.
Können Sie das bestätigen?
Besten Dank und viele Grüße
PS die Anforderungen gibt es zwar nur für den Kontrollbereich, aber im Sinne des Strahlenschutzes haben mir im Mammo-Raum eine mobile Strahlenschutzwand für den Bediener und an der Tür die Aufschrift ´kein Zutritt Röntgen´ angebracht.
Kontrollbereich Mammographie?
Hallo Kathrin, grundsätzlich existiert auch bei Mammographiegeräten ein Kontrollbereich. Das erkennt man in der genannten Tabelle 8 der DIN 6812 daran, dass bei kleinen Abständen zwischen Brennfleck und Aufenthaltsplatz (<= 2 m)in der mittleren Spalte (Kat. II) zur Realisierung der Kontrollbereichsgrenze (max. 6 mSv/a; s. Tabelle A.1) eine wenn auch geringfügige Abschirmung mit 0,1 mm Pb gefordert wird. In ähnlicher Größenordnung liegen die Verhältnisse für die Kat. I (max. 1 mSv/a). Deshalb befinden sich bei Mammographiegeräten die Aufenthaltsplätze für eine die Strahlung auslösende Person hinter einer entsprechend dicken Glasscheibe. Und deswegen benötigt man, im Gegensatz zu den von Ihnen aufgezählten Röntgengerätetypen, in der Mammographie keine Angabe für einen Mindestabstand. Hinter der Scheibe ist kein Kontrollbereich! Die Betriebsbelastung in Tab. 8 ist sicherlich konservativ ausgelegt, wie das in einer Abschirmungsnorm (z.B. DIN 6812) üblich ist - vielleicht in der Mammographie besonders sinnvoll, wenn man an das Mammo-Screening denkt. Ihre Maßnahmen (mobile Abschirmwand, entsprechende Kennzeichnung) sind ok. Viele Grüße K. Ewen
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