Leitlinie BÄK und urologische Untersuchung m min70KV
Es geht um die Leitlinien der BÄK. Dort sind für urologische Röntgenuntersuchungen mindestens 70 kV verlangt. Jetzt werden diese Untersuchungen mit einem C-Bogen im Aufnahmemodus angefertigt. Dieser C-Bogen wählt dabei die kV-Zahl selbst. Sie liegt aber immer knapp unter 70 (meist bei 67-69). Wenn 70kV per Hand eingestellt werden, ist das Bild überbelichtet. Die diagnostischen Referenzwerte werden aber immer eingehalten. Dennoch macht sich der Anwender Sorgen, weil die Leitlinien nicht eingehalten werden. Ich habe mal gelesen, dass die in den Leitlinien angegebenen kV-Zahlen nur für 12 Puls-Generatoren gelten und daher von einem C-Bogen gar nicht unbedingt eingehalten werden müssen. Könnt Ihr mir dazu etwas sagen? Gibt es Röntgenuntersuchungen, bei denen es gar nicht zulässig ist, sie mit dem mobilen C-Bogen durchzuführen?
Sehr geehrter Herr Mo, nach Rücksprache mit einem radiologischen Kollegen hier folgende Antwort, wenn wir Ihre Frage richtig verstanden haben: Bei urologischen Untersuchungen sind nur für pädiatrische MCU diagnostische Referenzwerte veröffentlicht. Als technische Voraussetzung wird hierbei ein kippbares Durchleuchtungsgerät mit gepulster Durchleuchtung und herausnehmbarem Raster verlangt. Aufnahmespannung: 70-90 kV. Somit sollten diese Untersuchungen nicht mit einem mobilen C-Bogengerät durchgeführt werden. Die in den Leitlinien der Bundesärztekammer beschriebenen urologischen Untersuchungen Erwachsener beziehen sich auf die Nieren und die ableitenden Harnwege. Die Aufnahmeart ist mit „Rastertisch“ angegeben. Insofern ist auch hier das mobile C-Bogengerät nicht für diese Untersuchung geeignet. Auch für diese Aufnahmeart gelten die Werte 70-90 kV. Die Aufnahmefunktion mobiler C-Bogengeräte erreicht nicht die geforderte Ortsauflösung. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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