MFA mit Röntgenschein

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich darf Bezug nehmen auf Ihre Antwort zur Frage 3073. Darf eine MFA mit Röntgenschein zu Nachtzeiten in Krankenhäusern Röntgenaufnahmen erstellen, wenn der vor Ort anwesende Arzt über die Notfallfachkunde im Strahlenschutz verfügt und innerhalb von einigen Minuten bei Rückfragen am Röntgenarbeitsplatz anwesend sein kann? Oder braucht es dazu eine Organfachkunde?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

G. Kindervater

Guido Kindervater
Sehr geehrter Herr Kindervater, die MFA mit bescheinigten Kenntnissen im Strahlenschutz darf z.B. im Nachtdienst eines Krankenhauses die Röntgenuntersuchung technisch durchführen, wenn ein Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz die rechtfertigende Indikation hierzu gestellt hat. Wenn es sich um Notfälle handelt, dann ist hierzu mindestens die Notfallfachkunde für den Arzt erforderlich, und zwar völlig unabhängig, ob es sich um den normalen Tagesdienst oder um den Nacht- oder Wochenenddienst handelt. Hieraus erkennen Sie, dass das Problem nicht bei der MFA liegt sondern bei den Ärzten. Denn diese müssen entscheiden, ob es ein medizinischer Notfall ist und eine dementsprechende rechtfertigende Indikation gestellt wird (dann reicht für konventionelle Untersuchungen die Notfallfachkunde). Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, dann ist sicherlich eine weiterführende Fachkunde im Strahlenschutz des Arztes erforderlich. Die MFA darf darauf vertrauen, dass über die Strahlenschutzorganisation im Haus alles korrekt geregelt und auch die Wahrnehmung der ständigen Aufsicht und Verantwortung durch einen entsprechend fachkundigen Arzt (im von Ihnen beschriebenen Fall mit der Notfallfachkunde) geregelt ist. Hierzu bleibt es bezüglich der „Zeiten“ bei unseren Ausführungen zur Frage 3073. Die MFA hat weder die Möglichkeit, noch ist es ihre Aufgabe, die Strahlenschutzorganisation zu prüfen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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