MFAs in der Radiologie

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
gibt es eine Sonderregelung für MFAs, die schon sehr lange (etwa 40 Jahre) in der Radiologie ohne direkte Aufsicht eines fachkundigen Arztes Röntgenaufnahmen anfertigen, nach der sie dies auch weiterhin dürfen (z.B. in Nacht- oder Wochenenddiensten)?
Schonmal vielen Dank,
Amelie
amelie.grob
Sehr geehrte Amelie, nach unserer Erinnerung ist eine Tätigkeit von MFA bei der technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen mindestens seit 1988 nicht ohne Aufsicht eines Arztes mit Fachkunde im Strahlenschutz zulässig (vgl. § 23 Nr. 4 der RöV in der Fassung vom 8. Januar 1987). Daher gibt es auch keine Sonderregelungen. Die RöV in der vorgenannten Fassung, aber auch diejenige in der aktuellen Fassung verwenden nicht den Begriff „direkte Aufsicht“ sondern „ständige Aufsicht“. Dass diese Begriffe sich unterscheiden können, ergibt sich u.a. aus bestimmten Gerichtsurteilen. Nach unserer Meinung ist es nicht erforderlich, dass der fachkundige Arzt bei der technischen Durchführung einer Röntgenuntersuchung daneben steht, er muss aber auch in den „Diensten“ schnell am Ort der technischen Durchführung eintreffen können, um im Bedarfsfall korrigierend eingreifen zu können. Die Zeit, die bis zum Eintreffen des fachkundigen Arztes am Untersuchungsort vergehen darf, ist in der RöV nicht explizit festgelegt. Wir wissen aber, dass 10 bis 15 Minuten toleriert werden, wenn sich der Arzt auf dem Klinikgelände befindet. Eine für Ihren Fall rechtsichere Auskunft erhalten Sie sicherlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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