MRT Bedienung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
gibt es ein Gesetz oder Sicherheitsrichtlinie, welche regelt, ob eine MTRA allein am 1,5T bzw. 3,0T MRT arbeiten darf.

Vielen Dank im Voraus und mit mit freundlichen Grüßen
I. Mayer
humei
Sehr geehrte Frau Mayer, grundsätzlich werden die technischen und personenbezogenen Anforderungen bei der Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen im „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)“ geregelt. Explizit führt der § 2 dieses Gesetzes Anforderungen an den rechtfertigenden Arzt/Zahnarzt aus (siehe diese Vorschrift z.B. im Internet), die allerdings noch in einer Rechtsverordnung nach § 5 dieses Gesetzes konkretisiert werden müssen. Im Gesetz findet man Hinweise zu Anforderungen an Personen, die technisch durchführen in § 5 Abs. 2 Nr. 6a. Diese Anforderungen müssen aber auch in der Rechtsverordnung konkretisiert werden. Zur Beaufsichtigung der Personen findet man im Gesetz keine konkreten Hinweise. Ob solche Regelungen für eine Rechtsverordnung vorgesehen sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Ebenso können wir nicht absehen, ob und wann eine solche Rechtsverordnung erlassen wird. Die Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen im Jahr 2014 beschreibt nur, dass die notwendigen Klärungen zum Erlass einer solchen Rechtsverordnung noch nicht abgeschlossen sind. Darüber hinaus könnten sich bestimmte Einschränkungen oder Beaufsichtigungspflichten gegebenenfalls noch durch das ärztliche Berufsrecht ergeben. Hierzu müssen wir Sie allerdings an die zuständige Ärztekammer oder die Gesundheitsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes (Bezirksregierung oder ähnliches, Landesgesundheitsministerium) verweisen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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