MTA-Labor mit Röntgenschein/ Nachtdienste im Krankenhaus

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,
arbeite in Teilzeit als MTA-Labor mit Röntgenschein seit 6 Jahren in der Radiologie eines Krankenhauses. Bisher habe ich keine Nachtdienste gemacht. Unsere Radiologen sind i.M. nicht vor Ort, sondern nur tel. Rufbereitschaft.
Darf ich rein rechtlich alleine Dienste machen?
Gilt hier meine techn.Assistenten-Ausbildung?
Oder reicht die Genehmigung unseres Chefarztes?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Hartung
hartung.sonja
Sehr geehrte Frau Hartung, zu Ihrer Frage verweisen wir auf unsere Antwort zur Frage 3012 und hier insbesondere auf Satz 6. Anmerken möchten wir aber auf jeden Fall, dass die Wahrnehmung der Aufsicht und Verantwortung über die Tätigkeit von MFA (z.B. MTA-L) mit Kenntnissen im Strahlenschutz nicht unbedingt durch einen Radiologen erfolgen muss. Wichtig ist, dass der „anwesende“ Arzt (der ja in der Regel auch die rechtfertigende Indikation und die Erstbefundung durchführen muss) über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügt. D.h., wenn ein Assistenzarzt, Stationsarzt, Oberarzt o.ä. anwesend und fachkundig im Strahlenschutz ist, dann dürfen unter seiner Aufsicht MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz die Röntgenuntersuchung sowohl im Regelbetrieb als auch in den Diensten technisch durchführen. Anders bei der genehmigten Teleradiologie. Dort dürfen nur MTRA Röntgenuntersuchungen technisch durchführen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld