Mammografie - Ausschluß der Schwangerschaft

Sehr geehrter Hr. Prof. Ewen, ich habe eine eher prinzipielle Frage. Folgender Sachverhalt:
Der Patientin wurde ein Befragungsformular (Ankreuzform) vorgelegt mit Fragen wie ´Wann war Ihre letzte Menstruation?´, ´Nehmen Sie Kontrazeptiva (Pille) ein?´(Antwort: nein), ´Sind Sie schwanger?´ (Antwort: nein), ´Können Sie eine Schwangerschaft ausschließen?´ (Antwort: nein). Auf Grund der angekreuzten Antwortvorgaben wurde der Patientin die ärztliche Untersuchung (Mammografie, Kontrolluntersuchung wegen der seit mehreren Jahren bestehenden Mastopathie) verweigert, weil sie den Schwangerschaftsausschluß nicht mit ´JA´ beantwortete, weil sie eine Schwangerschaft eben nicht 100-%ig ausschließen konnte.

Meine Frage bezieht sich hier hauptsächlich auf das Prinzip, denn welche Frau im gebärfähigen Alter und gesundheitlichem Zustand, mit regelmäßigem Geschlechtsverkehr kann trotz Verhütungsmaßnahmen mit 100-%iger Sicherheit eine Schwangerschaft ausschließen? Technisch betrachtet würde dies ja bedeuten, dass jede dieser Frauen vor dem Röntgen einen Schwangerschaftstest machen muß (am besten vor Ort) bzw. geradewegs vom Gynokologen kommen muß.

Ist es also tatsächlich aus medizinischer Sicht vertretbar, die Behandlung zu verweigern? Wäre die Frage nach der Aufklärung über die Risiken einer Röntgenuntersuchung bei einer möglicherweise doch bestehenden Schwangerschaft nicht wesentlich sinnvoller und ausreichend? Schließlich wurde die Frage nach einer festgestellten Schwangerschaft ja schon mit ´nein´ beantwortet.

Bei der oben beschriebenen Vorgehensweise kommt doch schnell der Verdacht auf, dass hier jegliche ärztliche und medizinische Verantwortung dem Patienten gegenüber, dem Patienten selbst auferlegt werden soll. Im Umkehrschluß bedeutet dies schließlich auch, dass jede verantwortungsvolle Frau erst ab 65+ mit ruhigem Gewissen zur Brustkrebsvorsorgeuntersuchung gehen könnte. So wird Präventionsmedizin - Vorbeugung und Früherkennung - nach meinem Verständnis mit Füßen getreten.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
schuckies
Hallo Sabine, ich übersende Ihnen über Ihre Mailadresse als Anlage zu Ihrer Fragestellung ´Schwangerschaft´ einen Beitrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Aus technischen Gründen kann ich diesen Text meiner Antwort hier im Forum RöV nicht beifügen. In dem BfS-Papier ist auf Seite 2 das Thema ´Schwangerschaft´ und das im Rahmen einer radiologischen Maßnahme rechtlich korrekte Verhalten einer anschließend bekannt gewordenen Schwangerschaft angesprochen. Nach meiner Meinung lässt sich daraus erkennen, dass der Arzt in der Regel die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft stellt, sich auf die Antwort verlässt, nicht noch weitergehende Untersuchungen durchführt und keine intimere Befragungen vornimmt. Daraus entnehme ich aber auch, dass eine besondere Rechtfertigung erforderlich ist, wenn die Patientin angibt, dass sie schwanger sein könnte (!). In einem solchen Fall würde ich als im Strahlenschutz fachkundiger Arzt eine planbaren Untersuchung verschieben - falls (auch aus medizinischen Gründen) möglich. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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