Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ist das Einstellen von einer MFA unter Aufsicht einer MTA/R beim Mammographie-Sreening erlaubt???
Mammographie Screening von MFA erlaubt?
Sehr geehrte Frau Winkel, die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung im Rahmen von freiwilligen Röntgenreihenuntersuchungen (Screening) durch eine Person nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV (z.B. MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz) ist ausgeschlossen, wenn sich keine Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV (Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz) in unmittelbarer Nähe befindet, um die ständige Aufsicht wahrzunehmen. Diese klare Regelung ergibt sich aus dem § 3 Abs. 4a Nr. 4 Buchstabe a der RöV. Die Aufsicht durch eine MTRA über Personen mit Kenntnissen im Strahlenschutz ist grundsätzlich nicht zulässig. Dem stehen auch die Vorschriften nach dem MTA-Gesetz für sogenannte ´vorbehaltene Tätigkeiten´ entgegen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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