Meldung Vorkommnisse StrSchV

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, sehr geehrtes Forum-Team,in der Anlage 14 zu §108 sind die Kriterien für bedeutsame Vorkommnisse aufgeführt. Für die Anwendung radioaktiver Stoffe ist eine Überschreitung von mehr als 20 mSv effektive Dosis (100 mSv Organdosis) als Vorkommnis zu sehen. Soweit so gut. Nun ermittelt ja kein Nuklearmediziner routinemäßig die effektive Dosis bei seinen Patienten. Hier steht nun weiter, dass für die Überprüfung der Einhaltung dieser Werte
´ Aktionsschwellen für Aktivitäten in Megabequerel´ für Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen herangezogen werden können. Diese sind vom BfS veröffentlicht, ich finde auf der Seite aber nicht dazu. Können Sie mir sagen, was ´Aktionsschwellen´ sind und wo man diese findet? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Irene Vent

vent
Antworttext vom Forum RöV: Die Anfragerin hat nach persönlichen Recherchen, u.a. über das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), eine Antwort auf ihre Frage erhalten, was mit dem Begriff Aktionsschwelle gemeint ist und wo Informationen darüber zu finden sind. Beispiel:Internetrecherche unter den Stichworten ´Melde- und Informationspflichten in der Radiologie nach dem neuen Strahlenschutzgesetz´. K. Ewen
Klaus Ewen

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