Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zu folgender Fragestellung habe ich bei meiner Recherche im Internet keine eindeutige Antwort gefunden: Muss bei kinderradiologischen Untersuchungen am Körperstamm zwingend ein Dosisflächenprodukt-Anzeigegerät bzw. -Messgerät vorhanden sein, oder gibt es hierbei für ältere Geräte eine Ausnahme?
Mit freundlichen Grüßen
Anke Krause
Messung Dosisflächenprodukt
Sehr geehrte Frau Krause, Sie finden die Forderung nach Vorhandensein einer Dosisflächenprodukt-Anzeige bei radiologischen Untersuchungen von Kindern am Körperstamm in der Humanmedizin in der jetzt geltenden sog. Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL), und zwar unter Punkt E 12 in der Anlage I zur SV-RL. Es gibt für ältere Geräte keine Ausnahme. Für entsprechende Untersuchungen in der Zahnmedizin (ausgenommen: Untersuchungen mit dem Tubusgerät) gilt dieselbe Forderung (auch in E 12), allerdings mit der Einschränkung auf Röntgeneinrichtungen, die ab dem 1.7.2010 erstmalig in Betrieb gegangen sind. Die SV-RL kann man im Internet aufsuchen. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
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