Modalitätenmonitore und DIN 6868-157

Sehr geehrter Herr Professor Ewen, wir haben eine Frage zur Abnahmeprüfung von Monitoren an neu zu installierenden Modalitäten.
In DIN 6868-157 steht abgekürzt unter Punkt 1 Anwendungsbereich: Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie an Modalitäten der medizinischen diagnostischen Verfahren -Radiographie verwendet werden. An Bildwiedergabesysteme mit Betrachtungsqualität werden Mindestanforderungen gestellt.Bedeutet dies, an Monitoren von Flachdetektorsystemen etc. muss eine Abnahmeprüfung und dementsprechend Konstanzprüfungen nach 6868-157 (RK3) durchgeführt werden, auch wenn die Befundung anschließend an definierten Befundungsmonitoren stattfindet? Vielen Dank. Uwe Baumgärtel

ubaumgaertel
Sehr geehrter Herr Baumgärtel, ein Kollege, der sich mit der „157“ und ihrem Umfeld sehr gut auskennt, hat sich mit folgendem knappen Statement zur Ihrer Anfrage geäußert: Man muss wohl davon ausgehen, dass hier therapierelevante Entscheidungen getroffen werden sollen und wir es deswegen mit Tätigkeiten zu tun haben, die der Raumklasse 2, ggf. auch der Raumklasse 3 zuzuordnen sind. Daher ist eine Abnahme- und Konstanzprüfung nach DIN 6868-157 erforderlich. Die Raumklasse 4 steht diesbezüglich hier nicht zur Diskussion. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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