Nachfrage zu Frage 3135 - Streustrahlenraster

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Frage 3135 ´min. GESAMTSTRAHLENDURCHLÄSSIGKEIT für Streustrahlenraster´

Ich habe die Tabelle 203.104 auf Seite 59 der DIN EN 60601-2-54 (2010-05) bisher so interpretiert, dass das Streustrahlenraster bei den maximalen Schwächungsgleichwerten in mm Al für die verschiedenen Komponenten nicht berücksichtigt ist, da unter der Tabelle 203.104 steht:
ANMERKUNG 2 Anforderungen bezüglich der SCHWÄCHUNGS-Eigenschaften von RÖNTGENKASSETTEN und
VERSTÄRKUNGSFOLIEN werden in ISO 4090 [3] und für STREUSTRAHLENRASTER in IEC 60627 [1] gegeben.

Sie schreiben aber, dass z.B. bei den 1,2 mm Al für ´Alle Schichten, aus denen sich die Frontplatte des Kassettenhalters zusammensetzt´ auch das Streustrahlenraster mit enthalten ist oder verstehe ich Ihre Antwort an der Stelle falsch?
Mit freundlichen Grüßen
André Belger

andre.belger
Sehr geehrter Herr Belger, ich möchte unsere Meinung zur Einbeziehung des Streustrahlenrasters in die Abnahme- und Sachverständigenprüfung aus der Sicht des Sachverständigen zusammenfassen: 1) Die Durchführung der AP geschieht nach DIN 6868-150, Kap. 7.5 („Schwächungsgleichwert“). Die Prüfung erfolgt nach 7.5.2 durch Einsichtnahme in die Begleitpapiere (DIN EN 60601-2-54). Davon betroffen ist nicht nur das Streustrahlenraster sondern alle Komponenten, die sich im Röntgenstrahlenbündel zwischen Patienten und Bildempfänger befinden. Ein Sachverständiger, der die Kontrolle der Abnahmeprüfung durchführt und dazu u.a. den Punkt 7.5 auswählt, wird sich diese Begleitpapiere ansehen müssen. 2) Vom Sachverständigen direkt zu prüfende Anforderungen an das Streustrahlenraster finden sich in den davon betroffenen Prüfberichtsmustern der SV-RL, z.B. in dem Berichtsmuster 2.2.1 (Aufnahmegeräte). Man findet sowohl in der jetzt noch geltenden Fassung der SV-RL als auch in den Entwürfen zu deren Neufassung (textidentisch) die Prüfposition „O Streustrahlenraster entspricht dem Fokus-Bildempfänger-Abstand und O Raster ohne Beschädigung (keine Artefakte sichtbar)“. Sehr geehrter Herr Belger, falls unsere Ausführungen zu Ihren Fragen zum Streustrahlenraster inhaltlich nicht das erbracht haben sollten, was von Ihnen erwünscht war, so möchten wir Sie bitten, auch andere fachlich kompetente Stellen anzusprechen, z.B. Kollegen/innen aus dem Umfeld der behördlich bestimmten Sachverständigen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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