Nachtrag zu Frage:2821 - rechtfertigende Indikation – Änderung

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, für die Beantwortung bedanke ich mich erneut und zutiefst.
Mit Ihrer Aussage „Es ist für uns nicht vorstellbar, dass eine rechtfertigende Indikation gestellt wird, ohne dass es überhaupt eine Fragestellung gibt (sozusagen ins Blaue hinein)“ bzw. „kann u.E. später nicht geändert werden“ haben Sie umschrieben, wie sich mir der Vorgang unter Betrachtung meines Wissens zum Inhalt der RöV dazu dargestellt hat.
Schriftliche Überweisung vom Kollegen mit der „Fragestellung“: Der Patient erlitt einen Unfall mit einer Schädigung des N. radialis recht. Bitte Rö: Rechtes Handgelenk in zwei Ebenen.
In der Praxis ist weder der Patient noch seine Anamnese bekannt. Noch ist bekannt, dass dem Kollegen sowohl diverse Rö-Befunde der Hand aus dem Verlauf der letzten Jahre vorliegen noch ist der Praxis bekannt, dass der Kollegen darüber informiert ist, dass eine etwa 6 Monate alte MRT Handspule mit Kontrastmittel (V. a. Arthrose) vorliegt, die alle pathologische össäre Veränderungen ausschlossen (unauffälliger Normalbefund des Skeletts). Eine körperliche Untersuchung/Anamneseerhebung/weitere Abklärung bei dieser „Fragestellung“ durch den Radiologen erfolgt ebenfalls nicht, es liegt auch keine wie auch immer geartete Dokumentation dazu vor. Vor und zum Röntgen liegt einzig oben genannte „Fragestellung“ des überweisenden Kollegen als „rechtfertigende Indikation“ vor.
Nach dem Röntgen der Hand liegt vom Radiologen mit Datum einen Tag später das Rö-Bild befundet vor und zum Rö-Befund wird als Indikation dokumentiert: anhaltende Beschwerden nach Trauma mit Schmerzen über dem Handgelenk. Fragestellung eines CRPS I. Ossäre Veränderungen? Demineralisierung?
Ich werde Ihren Vorschlag aufgreifen.
MfG Busch
dirkbusch
Sehr geehrter Herr Busch, ich interpretiere diesen Ihren Text nicht als eine weitere Fragestellung sondern als einen kommentierenden Beitrag zu diesem auch bei Strahlenschutzkursen häufig und manchmal auch heftig diskutierten Thema ´Rechtfertigende Indikation´. Ich gebe Ihren Dank auch an einen Kollegen weiter, der mir nicht selten bei kniffeligen Problemfällen im rechtlichen Strahlenschutz fachliche Ratschläge erteilt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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