Nachtrag zur Frage:2725

Die Untersuchungen bzw interventionellen Eingriffe werden mit einem mobilen C-Bogen durchgeführt..
rosuil
Sehr geehrter Herr Schwark, als Ergänzung zu Ihrer Forumanfrage Nr. 2725: Es spielt keine Rolle, mit welchem Typ Röntgengerät eine Intervention durchgeführt wird, es muss nur die gerätetechnischen Anforderungen erfüllen, die in Punkt E8 der Anlage I zur Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) zusammengestellt sind. Die SV-RL kann man im Internet aufsuchen. Die SV-RL befindet sich zurzeit in einer Novellierungsphase, in deren Rahmen die Anlage I unter anderem auch, was die Anforderungen an die Durchführung von Interventionen betrifft, an den Stand der Technik angepasst wird. Es ist damit zu rechnen, dass die neue SV-RL im Jahr 2017 in Kraft treten wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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