welche konsequenzen ergeben sich durch diz zuordnung
in die kategoria a oder b für die katgorisierte person
bzw welche verpflichtungen erwachsen dem strahlenschutzbeauftragten aus der zuordnung
danke
Paragraph 31 RöV
Sehr geehrte/r Frau/Herr Hartmann, für die Aufteilung der beruflich strahlenexponierten Personen in die Kategorien A und B ist der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) zuständig. Es soll damit eine grobe Einteilung dieser Personen in mehr (´A´) und weniger (´B´) stark Exponierte erreicht werden. Die Konsequenz aus dieser Maßnahme muss nach § 37 Abs. 1 und 2 RöV sein, dass die in ´A´ eingeteilten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach jährlich seitens eines diesbezüglich ermächtigten Arztes einer sog. arbeitsmedizinischen Vorsorge unterzogen werden müssen. Dafür hat der SSB zu sorgen. Die Liste der nach RöV und StrlSchV in den jeweiligen Bundesländern als ermächtigte Ärzte behördlich anerkannten Ärzte kann man im Internet finden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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