Patient im Blickfeld der MTRA

Sehr geehrte Doktores,
herzlichen Dank für diese großartige und informative Plattform.
Meine Frage richtet sich zur Thematik Patientenpositionierung. Wir sind uns sicher einig, dass im Moment des Auslösens der Strahlung an einem Buckyarbeitsplatz der Patient und ggf. das Lichtfeld im Blickfeld der MTRA sein sollte. Ist dieser Umstand in einer Norm/Richtlinie vorgeschrieben? Leider konnte ich hierzu in den Sv-RL usw. nichts finden.
Herzlichen Dank!
mifuchs
Sehr geehrte Frau Fuchs, in der noch geltenden Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) muss für Aufnahmearbeitsplätze (Berichtsmuster 2.2.1) eine optische Verbindung zum Patienten vorhanden sein (Prüfposition 01D03). In der zurzeit in der Novellierungsphase befindlichen neuen SV-RL wird sich daran nichts ändern. Dazu gibt es auch noch folgenden Text in der DIN 6815, die häufig die gerätetechnische Basis für die SV-RL darstellt:
4.2.2 Arbeitsplätze: An Arbeitsplätzen zur Röntgenuntersuchung oder Röntgenbehandlung ist zu prüfen, dass Sicht-und Sprechverbindung zum Patienten bestehen. Der Hintergrund für diese Forderung ist natürlich, dass unmittelbar vor und auch bei der Aufnahme für die MTRA kontrollierbar sein muss, dass der Patient seine Lage nicht verändert hat und diesbezüglich alles in Ordnung ist. Die Sichtbarkeit des Lichtvisiers wird nicht ausdrücklich gefordert. Das macht je nach Gerätekonfiguration dann keinen Sinn, wenn in derartigen Fällen das Lichtvisier bereits wieder ausgeschaltet ist, wenn die Aufnahme ausgelöst wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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