Personal Kategorie A

Sehr geehrter Herr Professor Ewen!
An anderer Stelle in diesem Forum haben Sie den Personenkreis benannt, der in die Kategorie A eingeordnet werden soll/muss. Z. B. OP Personal, wenn mit einem C-Bogen gearbeitet wird.
Wie schätzen Sie die Situation für anwesendes Anästhesiepersonal ein? Eingruppierung in Kategorie A? Oder kann man argumentieren das durch Positionierung am Kopfende, Abstand, Schutzkleidung eine Einordnung in die Kategorie A nicht erforderlich ist?
Vielen Dank und Gruß!
Andreas
Sehr geehrter Herr Pohlmann, die vom Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zu treffende Auswahl, welche beruflich strahlenexponierten Personen sind nach der RöV unter Kategorie A und welche unter B einzuordnen, kann in bestimmten Fällen – und dazu gehört ganz besonders die Nutzung von mobilen C-Bogengeräten - aufgrund vieler untersuchungstechnischer Randbedingungen, von denen Sie ja Einige aufgezählt haben, nicht immer eindeutig vorgenommen werden. Aber der SSB muss nun mal entscheiden, und ich würde bei Zweifeln, ob Kat. A oder B, für A plädieren. Die daraus resultierende Forderung aus der RöV, diesen Personenkreis einmal im Jahr von einem ermächtigten Arzt untersuchen oder beurteilen zu lassen, schafft bei den Betroffenen sicherlich das Gefühl, dass man sich in puncto Strahlenschutz um sie kümmert. Was das Anästhesiepersonal betrifft, so würde ich deren arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen an die Modalitäten knüpfen, die für das gesamte übrige mit dem C-Bogengerät umgehende OP-Personal auch gelten. Sollte sich der SSB aufgrund seiner Abschätzungen und Erfahrungen entschließen, die Betroffenen in die Kategorie B einzugruppieren, dann muss er die tatsächlich ermittelten Dosiswerte genau beobachten und ggf. dann eine Veränderung der Eingruppierung vornehmen, wenn der Schwellwert von 6 mSv/a erreicht wird (mit der erforderlichen Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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