Hallo,
wenn in einer Zahnarztpraxis ein Monitor nach DIN6868-57 (alte Norm) abgenommen ist, kann dieser ja noch weiter als Befundungsmonitor verwendet werden.
Meine Frage hierzu: Wie lange, und gilt das auch noch wenn die Praxis umzieht?
Gruß
Andreas
Praxis Umzug Befundungsmonitor
Hallo Andreas, sorry, Ihre Anfrage ist in meinem Rechner an einem falschen Ort gelandet - deshalb die Zeitverzögerung. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Wenn das Gerät nach der alten Norm (DIN V 6868-57) abgenommen worden ist, kann die Abnahmeprüfung auch bei einem Umzug nach dieser Norm erfolgen, allerdings unter Berücksichtigung der Raumklassen und Tätigkeitsarten. Dies gilt bis zum 01.01.2025. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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