Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
können Sie mir sagen, ob es eine eindeutige Norm gibt, welche genau besagt ob überhaupt, wie und in welcher Form eine Dokumentation der arbeitstäglichen Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung zu erfolgen hat? Da es auch in unserem Haus große Abteilungen mit teilweise 6-8 OPs (oder mehr) mit entsprechender Ausrüstung gibt, halte ich eine Dokumentation in Form einer langen Tabelle zum „Abhaken“ nicht wirklich umsetzbar.
Das eine Dokumentation bei der Tast- und Röntgenprüfung stattfinden muss, ist absolut unumstritten.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Graf
Prüfprotokoll der PSA
Sehr geehrte Frau Graf, es gibt eine Norm (DIN 6857-2 von August 2016) mit dem Titel ´Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung - Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung´, die in ihrem Anhang C einen Vorschlag (´informativ´) zu einer diesbezüglichen Dokumentation (´Prüfprotokoll´) macht. Ich verstehe, dass die Nutzung dieser Protokollform für die arbeitstäglichen Prüfungen in großen radiologischen Abteilungen schnell in einen ineffektiven ´Papierkrieg´ ausarten kann. Deshalb ist diese Protokollstruktur auch nur als Vorschlag anzusehen. Sie können also das Outfit dieser Aufzeichnungen beliebig gestalten, was ja durchaus als Vorteil angesehen werden kann. Falls Ihnen diese Norm noch nicht vorliegen sollte: Radiologische Normen sind in vollem Textumfang im Internet nicht einzusehen (Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, Berlin). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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