Prüfungen Befundungsmonitore

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserer Klinik überlegt man, die vierteljährlichen Konstanzprüfungen an unseren PACS Befundungs Monitoren durch die IT-Abteilung selbst vorzunehmen.
Hierzu hätte ich drei Fragen:
1.) Welche Voraussetzungen / Ausbildung sind hier nötig, um dies von einem IT Mitarbeiter durchführen zu lassen?
2.) Wo kann man solche Kurse am besten machen?
3.) Wie sieht es außerdem mit den Abnahmeprüfungen aus, wenn man die Rechner z.B. von WinXP auf Win7 updatet. Muss da eine Abnahmeprüfung stattinden und wenn ja, darf man die dann selbst durchführen wenn man die nötigen Kenntnisse / Ausbildung hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Martin Schaufler
martin
Sehr geehrter Herr Schaufler, zu Ihren 3 Fragen: 1) Ich gehe mal davon aus, dass die genannte IT-Abteilung zu Ihrer Klinik gehört, also die dort tätigen Personen Mitarbeiter/innen der Klinik sind. Für diese würde der Tatbestand der geschäftsmäßig durchzuführenden Prüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 RöV) nicht zutreffen, und diese Tätigkeit müsste daher nicht bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Daher ist auch keine Fachkunde im Strahlenschutz für die diese Tätigkeit ausführenden Personen im Sinne der ´Fachkunde-Richtlinie Technik RöV´ (FK-Gruppe 6) erforderlich. Entscheidend ist dann nur, dass für diese Personen eine (wie auch immer erworbene) ausreichende Qualifikation gegeben ist, die Konstanzprüfung an BWS durchführen zu können. 2) Der Besuch eines ´offiziellen´ Strahlenschutzkurses ist daher nicht notwendig. 3) Was das Update der Software betrifft, so sollten Sie einen Blick in die DIN 6868-157 (´AP und KP von Bildwiedergabesystemen´) werfen, und zwar in das Kapitel 11 (´Wesentliche Änderungen am BWS´), speziell in den Abschnitt a). Ich erkenne dort nicht, dass der Anwender das nicht selbst durchführen darf. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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