Qualitätsanforderungen

Sehr geehrter Prof. Dr. Ewers,

welche Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen vorschriften und den vorgaben im Röntgen?

Über einen Rückmeldung von Ihnen, wurde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

John N.
ngongjohn42
Hallo John, mit „Qualität“ meinen Sie sicherlich das von der Röntgenverordnung (RöV) geforderte Verhältnis von Bildqualität und Dosis in der Röntgendiagnostik. Die rechtliche Basis für die geforderte Einstellung und Bewahrung eines optimierten Verhältnisses dieser beiden Parameter wird Qualitätssicherung genannt. Diese findet ihren Niederschlag im § 16 RöV, und zwar dort im Absatz 2 für die Abnahme- und im Absatz 3 für die Konstanzprüfung. Details zur praktischen Durchführung der Qualtitätssicherung, und ich unterstelle mal, dass Ihre Anfrage in diese Richtung geht, sind in Richtlinien und Normen zur RöV enthalten. Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) vom 23. Juni 2014 (an einer novellierten Fassung wird gearbeitet) soll eine bundeseinheitliche Durchführung und Bewertung der Abnahme- und Konstanzprüfungen sicherstellen. Zu diesem Zweck und im Detail verweist die QS-RL auf entsprechende Normen („QS-Normen“), die vom Normenausschuss Radiologie bzw. Normenausschuss Dental herausgegeben und gepflegt werden. Die einzelnen Normen beschreiben die Durchführung von Abnahme- und Konstanzprüfungen getrennt nach Einrichtungen und Systemen, so z.B. die DIN 6868-151 „Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen“ oder die DIN 6868-14 „Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für die digitale Mammographie“. Der Alleinverkauf der Normen geschieht durch den Beuth Verlag GmbH, Berlin. Die QS-RL kann im Internet eingesehen werden. Normen dagegen, also auch die QS-Normen, werden im Internet nur in zusammengefasster oder einleitender Textform bekannt gegeben. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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