Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserer Klinik arbeitet im Steri eine Mitarbeiterin als Sterilgutassistentin in leitender Funktion. Diese Assistentin hat als Basisberuf keine medizinische Ausbildung, Sie ist gelernte Diplom Leder Technikerin. Besteht dennoch für Sie die Möglichkeit eine Quallifikation zu erlangen, die es Ihr ermöglicht einen C-Bogen bei Schmerzmittelinfiltrationen zu bedienen?
Nach §24 RöV scheint dieses nicht möglich zu sein.b
Herzlichen Dank!
M.Becher
Quallifikationsvoraussetzungen für Strahlenschutzkurse
Sehr geehrter Herr Becher, im Grundsatz teilen wir Ihre Auffassung, dass der § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV für eine Person mit der hier von Ihnen beschriebenen Ausbildung diese Tätigkeit nicht zulässt. Die einzige Möglichkeit, die theoretisch besteht, wäre eine Ausnahme durch die zuständige Behörde. Diese kann nach § 33 Abs. 6 RöV im Einzelfall gestatten, dass man von bestimmten Vorschriften der RöV abgeweicht, wenn z.B. die Sicherheit der Tätigkeit durch diese Abweichung nicht beeinträchtigt wird. Auch in Bezug auf die Regelungen des o. g. § 24 RöV könnte eine solche Abweichung gestattet werden. Allerdings müsste man einen entsprechenden Antrag wirklich gut begründen (z.B. durch besonders erworbene Qualifikation der betroffenen Person). Da ein derartiger Vorgang immer eine behördliche Entscheidung im Einzelfall ist, rate ich, mit der zuständigen Landesbehörde Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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