Raumklasseneinteilung nach DIN6868-157

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, im Rahmen einer Umbaumaßnahme in der Radiologie wird der Standort der Befundungszimmer verändert. Die Befundungsplätze wurden bis jetzt nach der alten DIN EN 6868-57 der Konstanzprüfung unterzogen. Reicht es nach dem Umzug eine Teilabnahmeprüfung nach der alten Norm durchzuführen, oder muss ich jetzt die neue Norm DIN EN 6868-157 hinzuziehen?
Wenn ja, muss eine Raumklasse für den Befundungsplatz vom Strahlenschutzverantwortlichen benannt werden. Hierzu muss mit einem z.B. LUXMETER die Beleuchtungsstärke des Befundungsraumes gemessen werde. Mir ist nicht ganz klar in welchen Bereich ich das Messgerät aufstellen muss. Nach meinen Informationen soll der Monitor abgeschaltet sein und das Messgerät soll senkrecht zu Bildschirmoberfläche des Befundungsmonitors positioniert werden. Ist diese Positionierung in Ordnung oder gibt es andere Vorgaben?
robert.kulik
Sehr geehrter Herr Kulik, zu den im Kap. 11 der DIN 6868-157 beschriebenen wesentlichen Änderungen am BWS gehören auch Änderungen der Raumklasse (Absatz d) und Ortsveränderungen (Absatz e). In beiden Fällen ist eine neue Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57 (aber nur, wenn die Inbetriebnahme vor dem 1.5.2015 erfolgt war) oder DIN 6868-157 notwendig, wobei die Raumklasse nach den Tätigkeitsarten festzulegen ist. Im Fall e) ist eine Abnahmeprüfung nur erforderlich, wenn mit der Ortsveränderung auch eine Veränderung der Raumklasse verbunden ist. Sonst reichen hier eine Konstanzprüfung nach Tab. 6 der „157“ und die Messung der Schleierleuchtdichte nach 8.3.3 der „157“ aus. Die Beleuchtungsstärke im Befundungsraum ist am Ort des BWS zu bestimmen, und zwar auf folgende Art: Bei ausgeschaltetem Monitor wird das Luxmeter senkrecht zur Bildschirmoberfläche eingestellt, wobei der Sensor von der Bildschirmoberfläche abgewendet positioniert werden muss. Auf diese Weise soll damit die auf die Bildschirmoberfläche auftreffende Beleuchtungsstärke gemessen werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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